Meistens ist es die alte Musik, die viele Produzenten inspiriert. Natürlich, denn man verbindet viele Erinnerungen mit ihr und oft reicht nur ein Sample, um daraus einen neuen Hit zu kredenzen. Allerdings sollte man sich immer zuvor beim Urheber absichern und klären, ob die Verwendung solcher Samples von ihm aus freigegeben ist.

Bestes Beispiel: die Jungs von 3P. Vor elf Jahren veröffentlichten sie ihr Album „Die neue S-Klasse“ mit dem Track „Nur mir“, bei dem sie ein Sample des in 1977 veröffentlichten Kraftwerk-Hits „Metall auf Metall“ verwendeten. Kraftwerk klagte auf Unterlassung, Feststellung der Schadensersatzpflicht, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zum Zwecke der Vernichtung.

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte Kraftwerk im September dieses Jahres Recht gegeben und bestätigt, dass auch die Verwendung kleinster Schnipsel, in diesem Fall zwei Sekunden lang, rechtswidrig seien. Jetzt wurde auch noch der Bundesgerichtshof tätig. Und der entschied gestern, dass „bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt".

Nun gehen 3P in Berufung und versuchen zumindest Schadensbegrenzung zu betreiben, indem sie das Recht zur freien Nutzung fordern.

Kategorie: Nachrichten



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